Basisrente („Rürup-Rente“)
Die Basisrente ist ein privates Produkt für die Altersvorsorge, dass nach dem Prinzip der Kapitaldeckung funktioniert. Sie wird umgangssprachlich auch nach ihrem Initiator Bernd Rürup „Rürup-Rente“ genannt. Im Alter wird dem Versicherten eine lebenslange monatliche Rente, eine sogenannte Leibrente ausgezahlt. Selbstständige, aber auch Angestellte, können mit der Basisrente die Versorgungslücke im Alter schließen und in der Ansparphase teils enorme Steuervorteile nutzen.
Der Abschluss einer Basisrente ist freiwillig. Gezahlt wird die Rente lebenslang – egal, ob der Versicherte 80, 90 oder 100 Jahre alt wird. Die Zahlung der Beitragssätze zur Basisrente kann individuell an die eigenen Ansprüche und Möglichkeiten angepasst werden: Die Beitragszahlung kann in der Ansparphase monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich erfolgen.
Durch Extrazahlungen kann der Förderrahmen für die Steuer voll genutzt werden. Und auch eine flexible Vereinbarung der Auszahlungs- und Ansparphase ist möglich.
Eingezahlte Beiträge sind bei Arbeitslosigkeit geschützt
Die eingezahlten Beiträge zur Basisrente sind auch Hartz-IV-sicher und im Falle von Arbeitslosigkeit und Insolvenz geschützt. Weder die Agentur für Arbeit noch das Sozialamt oder eventuelle Gläubiger haben Zugriff darauf.
Wichtig: Eine Rürup-Rente kann nicht gekündigt werden, möglich ist nur eine Beitragsfreistellung. Eine Auszahlung vor Eintritt des vertraglich festgelegten Rentenbezugs ist grundsätzlich vom Gesetzgeber ausgeschlossen.
Staatliche Förderung
Der Staat fördert die Basisrente, indem die Beiträge steuerlich absetzbar sind. Die eingezahlten Beiträge können dabei als sogenannte Sonderausgaben über die Einkommensteuererklärung abgezogen werden. Eine staatliche Zulage wie bei der Riester-Rente gibt es nicht.
Für wen lohnt sich die Rürup-Rente?
Zunächst wurde die Basisrente vor allem für Selbstständige und Freiberufler entwickelt, die nicht in die gesetzliche Rente einzahlen. Die Basisrente kann aber auch für andere Vorsorgesparer eine gute Altersvorsorge darstellen. Die Basisrente ist grundsätzlich für all diejenigen interessant, die einkommensteuerpflichtig sind und eine hohe Steuerbelastung haben.
Eine individuelle Beratung, ob eine Basisrente sinnvoll ist, ist aber unerlässlich.
Rentenphase: So wird die Rente versteuert
Die Basisrente unterliegt derselben steuerlichen Behandlung wie die gesetzliche Rente. Das heißt:
- Versteuert wird nur der Teil der Rente, der über den jeweils gültigen steuerfreien Anteil hinausgeht. Es spielt dabei keine Rolle, ob die Beiträge steuerlich gefördert wurden oder nicht.
- Die volle Besteuerung gilt ab dem Jahr 2040. Bis dahin ist eine Übergangsregel in Kraft. Dazu ein Beispiel: Bei Rentenbeginn im Jahr 2021 beträgt der steuerpflichtige Anteil der Rente 81 Prozent. Dieser Prozentsatz erhöht sich ab 2021 jährlich um 1 Prozent. So lange, bis 2040 die 100 Prozent erreicht sind.