Zahnzusatzversicherung

Als Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung, und dies sind in Deutschland ca. 90% der Bevölkerung, erhalten Sie im Bereich der zahnärztlichen Versorgung eine gesetzlich geregelte Leistung.

Die Grundversorgung der GKV deckt aber nur die einfache medizinische Versorgung mit Zahnersatz oder Füllungstherapien ab. Gerade im zahnärztlichen Bereich möchte aber der größte Teil der Versicherten nicht auf eine hochwertige, ästhetische und langlebige Versorgung verzichten.

Um eine hohe Eigenbeteiligung bei der Wahl der individuellen Versorgung zu vermeiden, gibt es zahlreiche Versicherer und Tarife, welche einen zusätzlichen Versicherungsschutz bieten.

Bei der Zahnzusatzversicherung haben sich zwei Beitragsmodelle etabliert.

Der Versicherer kann im Bereich der Zahnzusatztarife mit oder ohne Alterungsrückstellungen kalkulieren. Tarife ohne Alterungsrückstellungen haben eine geringe Anfangsprämie, die aber während der Vertragsdauer mit dem Lebensalter des Versicherten steigt. Tarife mit Alterungsrückstellung kosten zu Beginn in der Regel etwas mehr, bleiben aber unabhängig vom Alter konstant. Nur eine hohe „Leistungsquote“ kann hier zu einer Beitragssteigerung führen.

Die Beitragshöhe richtet sich aber auch dem Leistungsumfang. Es spielt hierbei eine wichtige Rolle welche Leistungen versichert sind und bis zu welcher Höhe diese übernommen werden.

Auch der Gesundheitszustand kann sich auf den Beitrag auswirken.

Jeder Versicherer legt vor Vertragsbeginn fest, welches Risiko er in den einzelnen Tarifen versichern möchte. Daher ist in der Regel im Antrag der aktuelle zahnmedizinische Status anzugeben. Abgefragt wird z.B. die Anzahl fehlender und nicht ersetzter Zähne, die Anzahl schon mit Zahnersatz versorgter Zähne oder auch geplante oder begonnen Zahnbehandlungsmaßnahmen. Einige Versicherer verzichten jedoch auch völlig auf eine Gesundheitsprüfung vor Vertragsabschluss und kompensieren das Risiko durch höhere Leistungsbegrenzungen in den ersten Versicherungsjahren (Leistungsstaffel).

Wartezeiten

Nach den allgemeinen Bedingungen für die Krankenversicherung beträgt die besondere Wartezeit für Zahnersatzmaßnahmen in einer Zusatzversicherung acht Monate. Auch hier gibt es bei den verschiedenen Anbietern Unterschiede. Teilweise sind die Wartezeiten kürzer (z. B. fünf oder sechs Monate) oder der Versicherer verzichtet vollständig auf die Einhaltung der besonderen Wartezeit. Dann wird das Risiko für den Versicherer über entsprechende Leistungsstaffeln geregelt.

Eine individuelle Beratung ist wegen der aufgeführten Punkte in jedem Fall sinnvoll.