Kraftfahrtversicherung

Eine Kfz-Versicherung unterteilt sich in drei Bereiche: Die Haftpflichtversicherung, die Teilkaskoversicherung, sowie die Vollkaskoversicherung.

Die KFZ-Haftpflichtversicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung, welche Schadensersatzansprüche gegenüber Dritten abdeckt, während mit der freiwilligen Teil- bzw. Vollkasko-Versicherung Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug abgesichert sind.

Kfz-Haftpflichtversicherung

Der Halter eines Fahrzeuges haftet für alle Schäden, die durch sein Fahrzeug verursacht werden. Er ist gesetzlich verpflichtet, diese Haftung mit einer Versicherung abzudecken. Die Kfz-Haftpflichtversicherung schützt Kfz-Halter, Eigentümer und Fahrer vor Schadenersatzansprüchen geschädigter Verkehrsteilnehmer. Das können Sachschäden, wie z.B. Reparaturkosten an einem beteiligten Fahrzeug oder Heilkosten und Schmerzensgeld bei Personenschäden oder sonstige Vermögensschäden sein. Unberechtigte Ansprüche werden vom Versicherer auf eigene Kosten abgewehrt.

Teilkasko- und Vollkaskoversicherung

Eine Kasko-Versicherung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Diese Kfz-Versicherung bietet jedoch zusätzlichen Schutz zur Haftpflichtversicherung und deckt Schäden ab, die an Ihrem eigenen Fahrzeug entstehen. Gerade bei neuen oder wertvollen Fahrzeugen lohnt sich diese erweiterte Sicherheit. Beiträge sparen Sie, wenn Sie eine Selbstbeteiligung vereinbaren. Bei geringem Zeitwert des Kfz ist die Teil- bzw. Vollkaskoversicherung weniger wichtig.

Folgende Fahrzeugschäden sind versichert:

Teilkasko:
Brand oder Explosion, Diebstahl, Raub, unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung, Zusammenstoß mit Haarwild (oftmals im Komfort-Tarif auch Pferde, Rinder, Schafe oder Ziegen), Glasschäden, Schäden der Verkabelung durch Kurzschluss (Schmorschäden), oftmals im Komfort-Tarif auch Marderbiss inklusive Folgeschäden.

Vollkasko:
Die Vollkaskoversicherung schließt auch Schäden ein, die durch Eigenverschulden oder einen Dritten entstanden sind: selbst verschuldete Schäden am eigenen Fahrzeug, Vandalismus, Beschädigung durch unbekannte Dritte, auch Fahrerflucht.

Schutzbrief

Zusätzlich kann auch ein Kfz-Schutzbrief in Verbindung mit einer Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Bei Unfällen oder Pannen werden die Kosten übernommen. Auch bei dieser Versicherung gibt es je nach Anbieter unterschiedliche Leistungen.

Zulassung mithilfe einer eVB-Nummer

Zur Zulassung eines Fahrzeugs benötigen Sie eine sogenannte eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung). Ohne diese besitzt Ihr Fahrzeug keine Kfz-Haftpflichtversicherung und kann somit nicht zugelassen werden.

Lassen Sie sich hierzu von uns unabhängig und individuell beraten!