Tierhalterhaftpflichtversicherung
Die Tierhalterhaftpflichtversicherung schützt den Tierhalter im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen vor Schadensersatzansprüchen Dritter gegen ihn, die aufgrund seiner Tierhaltung entstehen können.
Hierzu zählen Sachschäden, Personenschäden oder sogar Vermögensschäden. Auf ein Verschulden kommt es dabei nicht an. Gemäß der geltenden Gesetzesgrundlage gilt die sogenannte Gefährdungshaftung, demnach haften Sie auch dann, wenn Ihnen als Tierhalter kein Verschulden zur Last gelegt werden kann.
Die gängigsten Absicherungen sind hierbei die Pferdehalter- und die Hundehalterhaftpflichtversicherung.
Letztere stellt in einigen Bundesländern sogar eine Pflichtversicherung dar. Hierbei gilt zu bedenken, dass jedes Tier versichert werden muss. Wenn ein neues Tier hinzukommt und Sie bereits eine Tierhalterhaftpflicht haben, sollten Sie uns dies so früh wie möglich mitteilen, um Versicherungseinschränkungen zu vermeiden.